Was sind die Unterschiede zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht?

Jede Person bei einem Fotoshooting hat seine eigenen Rechte, egal ob vor oder hinter der Kamera. Welche Rechte (Urheberrechte) hat der Fotograf bei seinem Bild und welche Rechte (Persönlichkeitsrechte) haben die abgelichteten Personen? Das möchte ich hier in einen kurzen Artikel beschreiben! Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen dass diese Erklärung keine rechtliche Beratung darstellt!

In meiner langjährigen Berufserfahrung musste ich leider viele Irrtümlichen Antworten und Gedanken von Personen hören, dass sich meine Haare sträubten.

Beide Parteien (Fotograf und Model/Kundschaft) müssen die Rechte des anderen respektieren und beachten. Beim professionellen Fotografen ist meist weniger zu befürchten da er sich in der Regel damit auskennen sollte. Die Unsicherheit liegt meist bei der abgelichteten Person vor der Kamera. Es kommen Fragen auf wie z.B.
„werden meine Fotos jetzt auf der Website veröffentlicht und in Facebook gezeigt?“ oder „wie kann ich mit meinen Fotos Geld verdienen?“

Paragraphen und Rechte zu Copyrights
Jeder hat seine Rechte, Fotograf und abgelichtete Personen

Nun, der Fotograf darf keine Fotos in irgendeiner Art und Weise ohne eine schriftliche Einverständniserklärung des Kunden veröffentlichen, auch nicht in seinem Fotostudio aushängen. Hierfür hat der Kunde ein Persönlichkeitsrecht an seinem Bild bei dem er zu sehen und zu erkennen ist! Ist die Person 18 oder älter, darf sie selber entscheiden ob der Fotograf Fotos verwenden darf oder nicht. Bei Minderjährigen müssen beide erziehungsberechtigten Elternteile hierfür eine Freigabe unterschreiben (Modelvertrag). Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt dann hat dieses die Vollmacht über die Entscheidung und darf alleine unterzeichnen. Der Fotograf ist zwar der Urheber bzw. Lichtbildner des Fotos, muss aber die Rechte des Gegenübers respektieren und beachten.

Hier die 3 wichtigsten Fragen und Antworten zu den Urheberrechten:

Wann gilt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht gilt, wenn dies eine natürliche Person erschaffen hat, hierbei ist es egal ob das Werk mit einer Kamera geschossen oder auf Papier gezeichnet wurde. Erfüllt das Werk die Voraussetzung um ein Urheberrecht geltend zu machen, gilt es als urheberrechtlich geschützt. Hierbei werden die geistigen Eigentümer gemäß Urheberrechtsgesetz die bei Entstehung durch schöpferische Leistung entstehen gewahrt.

Wer ist Urheber eines Werkes?

Das Gesetz für Urheberrechte laut § 7 UrhG sieht vor, dass ein Urheber der geistige Schöpfer eines Werkes ist, egal ob Bildhauer, Fotograf oder Zeichner. Es kann immer nur eine natürliche Person bzw. ein Mensch im juristischen Sinne sein. Nur diese Person hat alle Rechte am Werk und darf entscheiden was mit seinem Werk passiert. Voraussetzung ist aber immer das alle erkennbaren Personen im Werk ihr Einverständnis gegeben haben!

Was versteht man unter dem Urheberrecht?

Unter Urheberrecht versteht man, dass der Urheber das alleinige Recht hat sein Werk zu zeigen und zu vervielfältigen. Nur er darf es ebenso verbreiten und vermarkten, er vergibt Nutzungslizenzen nach seiner Vorstellung und Konditionen.

Nur der Fotograf und somit Urheber (§§ 11 ff. UrhG) entscheidet was mit seinen Bildern gemacht werden darf und zu welchen Konditionen

Ihm obliegt das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft sowie das Recht auf Namensnennung bei Publikation seiner Fotos in Web und Print. Der Fotograf kann eine Weiterverarbeitung seiner Fotos in Form von Retusche oder eine negative Entstellung verbieten und Unterlassung erzwingen! Bei all seinen Fotos muss ein Namenshinweis auf den Fotografen erfolgen, wenn gewünscht. Der Fotograf hat das Recht ein von ihm unbearbeitetes Foto nicht veröffentlichen zu lassen. Nur der Fotograf darf seine Fotos verwerten und vervielfältigen, damit Geld verdienen und gewinnbringend benutzen. Er darf bestimmen zu welchen Konditionen der Kunde seine Bilder verwenden darf.

Hohe Strafen können beide Parteien treffen bei Missachtung der Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte der Mitwirkenden. Das heißt, der Fotograf darf keine Fotos der Person die vor der Kamera steht ohne schriftliche Zustimmung veröffentlichen oder zeigen. Ebenso darf die erkennbare Person auf dem Foto nicht ohne Zustimmung vom Fotografen seine Bilder im Web oder Print verwenden oder gar vervielfältigen und anderweitig verbreitern. Eine Namensnennung ist immer ein Muss falls der Fotograf seine Zustimmung gegeben hat seine Bilder verwenden zu dürfen. Meistens wird mit den Fotos eine Lizenz vergeben. Wir geben diese z.B. in Form einer PDF Datei mit auf den Datenträger heraus damit man immer nachlesen kann im Zweifelsfall. Eine direkte Absprache beider Parteien wäre auch sinnvoll um Fragen zu klären.

Falls noch Fragen offen sind würde ich mich sehr freuen diese hier beantworten zu dürfen.