AGB

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (Standard Lizenz) übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Weitere Informationen finden Sie hier in der PDF Datei “Copyright Hinweis bitte unbedingt lesen
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Bei jeglicher unberechtigten oder ordnungsgerechter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine außergerichtliche Vertragsstrafe in Höhe von 600,- Euro zu zahlen. Auch bei Bildagenturen über denen ich meine Bilder verkaufe muss die Namensnennung wie in den jeweiligen Nutzungsbedingungen und FAQ´s zu lesen sind eingehalten werden.

  1. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

  1. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  2. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  3. Eine Haftung für digitalen Datenverlust durch Freund Foto muss ausdrücklich im Bereich der Datensicherung vertraglich vereinbart sein! Ohne einer Vereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen!
    Obwohl wir regelmässig unsere Speichermedien wechseln und erneuern ist eine 100% ige Datenspeicherung nicht garantiert!
    Hier gilt die Ausnahme “Höhere Gewalt oder technisches versagen”! Verlorengegangene Daten können nur versucht werden durch einen typischen Wiederherstellungsverfahren per Software entgegenzuwirken. Der Auftraggeber ist selber verpflichtet regelmässig Sicherungs-Kopien zu fertigen! Empfohlen wird hier bei CD´s alle 3-5 Jahre, bei DVD´s alle 1-3 Jahre.
    Sachgemässe Lagerung vorausgesetzt!

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen bergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des 8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Gerten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  7. PRODUKTFOTOGRAFIE, die vom Fotografen erstellen Produktfotos dürfen ohne vorheriger Genehming vom Fotografen als Refenrenzfotos auf die Website und seinen Portfolien verwendet werden, falls dies nicht erwünscht ist, muss der Auftraggeber dies vor Auftragserteilung mitteilen, es wird ein entsprechend anderer Preis kalkuliert der wesentlich teurer ist.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI.
Der Sonntags- und Feiertagszuschlag

  1.  An Sonntagen werden 50 Prozent der normalen Kosten aufgerechnet.
  2.  Für Feiertage werden 125 Prozent der normalen Kosten aufgerechnet.
  3.  Ausnahmen am Ostersonntag, Heiligabend, Weihnachten und der erste Mai, hier werden 150 Prozent der normalen Preise aufgerechnet.

XII. Schlussbestimmungen

Im Falle einer Rücksendung oder Zusendung trägt der Käufer die Porto Kosten der Rücksendung, wenn der Wert der Ware unter 40,00 Euro liegt. Bei Ware im Wert von über 40,- Euro kann ein Rücksendeschein beantragt werden. Unfrei an uns gesandte Ware wird nicht angenommen!

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


Aktualisierte Ergänzung zu diesen AGB´s vom 06.02.2018:

Gutscheine:

  1. Der bei uns erworbene Gutschein berechtigt Sie zur Buchung und Durchführung des entsprechenden Erlebnisses!
    Dieser Gutschein ist frei übertragbar auf eine beliebig andere Person
    Sie erhalten alle Leistungen der zum Zeitpunkt erworbenen Beschreibungen. Diese wurden Ihnen mit Ihrer Rechnung beschrieben

2a. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt bei uns 3 Jahre ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Nach dieser Zeit ist eine Verlängerung der Gültigkeitszeiträume nicht mehr möglich und der Gutschein verfällt.
2b. Verjährung eigener Ansprüche: Die Ansprüche auf Einlösung des Gutscheines bei uns verjähren entsprechend nach § 195 BGB.

  1. Sollte Ihnen das geschenkte Erlebnis nicht zusagen, können Sie es gegen Aufpreis in ein anderes Erlebnis aus unserem Angebot wechseln. Eine Auszahlung im Falle eines günstigeren Erlebnis ist nicht möglich!
  2. Das Erlebnis kann nur von volljährigen Personen beansprucht werden. Bei Minderjährigen Personen muss mind. ein Elternteil anwesend sein!
  3. Im Falle einer Terminbuchung und nicht Wahrnehmung dessen wird der Gutschein ungültig! Außer bei höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, Unfall oder Krankheit. Dies muss jedoch schriftlich belegt werden.
  4. Stornostaffelung:
    Terminvereinbarungen gelten als verbindlich. Stornierungen bis zu dem 30. Tag vor dem gebuchten
    Termin werden mit 20% des Kaufpreises verrechnet. Stornierungen zwischen dem 30. und 1. Tag vor
    dem gebuchten Termin werden mit 30% verrechnet. Stornierungen am Tag des vereinbarten
    Termines werden mit 100% verrechnet und für Nichterscheinen ohne einer vorherigen
    Rücktrittserklärung werden 100% verrechnet.
  5. Gutschein durch Gewinnspiel erhalten:
    Die gewonnene Bestellung (der Gutschein) ist vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er ist nicht übertragbar und muss vom Gewinner selbst eingelöst werden. Du musst mindesten 18 Jahre alt sein! Durch die Teilnahmen wird automatisch zugestimmt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Freund Foto, Hafenstr. 37, 90768 Fürth, Tel.: 09116887557 Fax: 09116896665, E-Mail: info@freund-foto.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Folgen bei Vetragswiderruf für Models
Für ein Widerruf bei Modelverträgen verlangen wir je nach Umfang und Aufwand zwischen 800,- und 50.000,- Euro Schadensersatz bzw. Bearbeitungsgebühren.

Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An:
    Freund Foto
    Hafenstr. 37
    90768 Fürth
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Quelle: Rechtsanwalt Metzler

  • Zahlungen sind nur per Überweisung oder in bar möglich! Wir nehmen keine EC- oder Kreditkarten an.
  • VIP Cards mit 20,- Euro Nachlass gelten nur für vollwertige Fotoshootings die mindestens eine 1 Stunde gehen und können immer nur 1x je Termin genutzt werden!
  • Für ein Beratungsgespräch berechnen wir 30,- Euro je 30 Minuten. Bei Zustandekommen eines Auftrages werden diese allerdings mit angerechnet und vom Endpreis abgezogen.
  • Anfahrtskosten innerhalb Nürnberg, Fürth und Erlangen werden pauschal mit 80 Euro berechnet
  • Anfahrtskosten außerhalb werden individuell berechnet, bitte vorher erfragen!
  • Bei einigen Shootings ist die Anfahrt bereits im Preis enthalten Ergänzung AGB´s zu Fotoworkshops:FW 1. FotoworkshopsFW 1.1 GültigkeitFälligkeit der Zahlung:Nach Anmeldung zum Fotoworkshop erhältst Du eine Rechnung die umgehend gezahlt werden muss. Auf der Überweisung bzw. Zahlung muss die Rechnungsnummer vermerkt sein damit wir die Zahlung zuordnen können. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, zahlen wir den Rechnungsbetrag wieder zurück oder behalten ihn ein für den nächsten Termin, dies kannst Du selbst entscheiden.Jeder Teilnehmen hat erst nach vollständiger Zahlung Anspruch auf unseren Workshop. Die Zahlung bzw. der Teilnehmer muss selbst und persönlich erscheinen, eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig! Bei Nichterscheinen verfällt die Zahlung ersatzlos, außer es gibt einen triftigen Grund der nicht vorhersehbar war. In diesem Fall wird der gezahlte Rechnungsbetrag für einen nächsten Workshop aufgehoben und nicht ausgezahlt.FW 1.2. Hausordnung Fotoworkshop

    Durch den offiziellen Erwerb einer Teilnahme zum Workshop, erkennt der Teilnehmer automatisch die Hausordnung vom Fotostudio Freund Foto in Fürth an.

    FW 1.3 Rücktritt / Storno

    Stornierung: Egal aus welchem Grund auch immer, fallen 10% Stornogebühren an auf geleistete Zahlungen für Aufwand etc. Des weiteren behalten wir 50% der Teilnahmegebühren ein wenn 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert wird. 48 Stunden vor Termin behalten wir 100% Stornierung Gebühr ein. Stornierungen müssen via Email an nick.freund@freund-foto.de erfolgen.

    Rücktritt bzw. Absage des Workshops seitens des Fotografen: Der Fotograf hat das Recht bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Models wegen Krankheit, Verhinderung oder Krankheit des Fotografen selbst, behalten wir uns vor, einen Ersatztermin für den Workshop zu finden oder ganz abzusagen. Die gezahlten Workshop Gebühren werden dabei umgehend erstattet oder verrechnet je nach Wunsch des Teilnehmers.

    FW 1.4 Haftungsausschluss

    Die Teilnahme an einem der Workshops bei uns im Fotostudio in Fürth geschieht prinzipiell auf eigenes Risiko. Personen- und Sachschäden werden vor der Haftung ausgeschlossen. Bei Unfällen innerhalb der Veranstaltung im Fotostudio oder auf dem Betriebsgelände haftet jeder Teilnehmer selbst.

    FW 1.5 Verwertungsrechte

    Fotos die bei unserem Fotoworkshop in Fürth entstanden sind, dürfen ausschließlich für den eigenen privaten und nicht kommerziellen Zweck verwendet werden. Bei Veröffentlichung der Fotos im Internet, egal ob in einem Forum oder auf der eigenen Website, muss zwingend ein Vermerk an den Fotos zu sehen sein, dass das jeweilige Bild während unseres Workshops entstanden ist und im Fotostudio www.freund-foto.de gemacht wurde.

    AGB´s wurden am 26.06.2022 überarbeitet